THOMAS RIESS
VERSICHERUNGSMAKLERKOSTEN
Durch die Tätigkeit des Versicherungsmaklers
entstehen für den Kunden im Normalfall keinerlei Kosten.
Sein Mittlerhonorar bezahlt die Versicherung in
Form von Provisionen, die in den Prämien auf jeden Fall einkalkuliert sind, wie auch
immer der Abschluss eines Versicherungsvertrages zustandekommt. Dies ändert auch nichts
an seiner rechtlichen Stellung, dass er Ihnen "best advice"- also "besten
Rat" geben muss. Denn als selbständiger Makler handelt er mit der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmannes.
Das gesamte Service des Versicherungsmaklers
bedeutet also keine zusätzliche Belastung für den Versicherten.